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Rudelurlaub
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Anbieter (Vermieter) auf www.rudelurlaub.de

Stand: 05. August 2026

Hinweis: Dieser Entwurf basiert auf den bisherigen AGB von rudelurlaub.de, dem internen Projekt-Wissen (Plattform-Modell, Steuer- und Vermittlerrolle), einem ersten internen Draft sowie einem Vergleich mit AGB vergleichbarer Plattformen (hundeurlaub.de, top-hundeurlaub.de). Er ist als Diskussions- und Arbeitsgrundlage gedacht und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor Inkraftsetzung sollte ein Rechtsanwalt (insb. zu Vermittlerrolle, Pauschalreiserecht, Widerrufsrecht/Fernabsatz für Verbraucher, Datenschutz) und ein Steuerberater (USt., Kleinunternehmerregelung) hinzugezogen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Online-Plattform www.rudelurlaub.de (nachfolgend „Plattform“ oder „rudelurlaub“) durch Anbieter von hundefreundlichen Ferienunterkünften (nachfolgend „Vermieter“ oder „Kunde“).

(2) Betreiber der Plattform ist die Rudelurlaub GbR, Theresienstr. 28, 50931 Köln, vertreten durch die Gesellschafter Merle Buchmann und Markus Nettesheim, Tel.: +49 178 9214191, E-Mail: info@rudelurlaub.de (nachfolgend „rudelurlaub“ oder „Betreiber“).

(3) Das kostenpflichtige Angebot zur Präsentation von Unterkünften richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „gewerbliche Vermieter“). Möchte ein Vermieter die Leistungen als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Privatvermieter“) in Anspruch nehmen, hat er dies rudelurlaub vor Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail oder über das entsprechende Auswahlfeld bei der Registrierung) mitzuteilen. Ohne eine solche Mitteilung bestätigt der Vermieter mit der Registrierung, dass er beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; er ist verpflichtet, rudelurlaub unverzüglich zu informieren, falls dies nicht (mehr) zutrifft. Für Privatvermieter gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung unter /widerrufsbelehrung/.

(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, rudelurlaub stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Diese AGB gelten auch für alle weiteren Domains und Alias-Adressen, die auf die Plattform weiterleiten oder unter denen die Plattform erreichbar ist, unabhängig davon, über welche dieser Adressen der Zugriff erfolgt. Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.

(6) Für Gäste (Nutzer, die über die Plattform Informationen abrufen und/oder Buchungsanfragen stellen) gelten die gesonderten „Nutzungsbedingungen für Gäste“ unter /nutzungsbedingungen-fuer-gaeste/, auf die in § 9 ergänzend verwiesen wird.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Rolle der Plattform

(1) rudelurlaub betreibt eine Online-Plattform zur Präsentation hundefreundlicher Ferienunterkünfte. Vermieter können auf der Plattform Inserate (Objektseiten) für ihre Unterkünfte einstellen, die von Gästen über die Plattform gefunden und kontaktiert werden können.

(2) rudelurlaub stellt ausschließlich die technische Infrastruktur, die Darstellung der Inserate sowie die Weiterleitung von Buchungsanfragen zur Verfügung. rudelurlaub agiert dabei als Vermittler bzw. Bote und wird nicht Vertragspartei eines etwaigen Beherbergungs-, Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrags zwischen Vermieter und Gast.

(3) Ein Beherbergungs- bzw. Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Gast zustande. rudelurlaub ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, schließt selbst keine Beherbergungsverträge ab und ist nicht Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinne der Pauschalreiserichtlinie.

(4) Über die Plattform werden derzeit lediglich unverbindliche Buchungsanfragen an den Vermieter weitergeleitet (siehe § 9). Eine Zahlungsabwicklung über die Plattform findet derzeit nicht statt; Zahlungen erfolgen direkt zwischen Vermieter und Gast. rudelurlaub behält sich vor, künftig eine optionale Zahlungsabwicklung und/oder Provisionsmodelle einzuführen; hierfür gilt eine gesonderte Vereinbarung bzw. Anpassung dieser AGB.

(5) Der konkrete Leistungsumfang (Basisangebot, ggf. Zusatzleistungen wie Hervorhebungen, Social-Media-Postings, Blogartikel etc.) richtet sich nach der vom Vermieter gewählten und von rudelurlaub bestätigten Leistungsstufe gemäß der jeweils gültigen Preisliste (§ 5). rudelurlaub kann verschiedene Leistungsstufen anbieten; der jeweils enthaltene Leistungsumfang ergibt sich aus der gewählten Stufe gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Ein Wechsel in eine andere Leistungsstufe (insbesondere ein Upgrade) ist nach Maßgabe der Preisliste möglich.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss

(1) Zur Nutzung der Plattform als Vermieter ist zunächst die Erstellung eines Nutzerkontos (Registrierung als Owner) im Dashboard der Plattform erforderlich. Die bloße Registrierung und das Anlegen eines Nutzerkontos sind unentgeltlich und begründen noch keinen zahlungspflichtigen Vertrag.

(2) Im Rahmen der Registrierung hat der Vermieter wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen (u. a. Name/Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten, ggf. USt-IdNr.). Der Vermieter ist verpflichtet, Änderungen dieser Daten unverzüglich selbst zu aktualisieren oder rudelurlaub mitzuteilen.

(3) Mit der Registrierung stimmt der Vermieter der Geltung dieser AGB für das Nutzungsverhältnis zu und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Die Zustimmung wird nachweisbar gespeichert.

(4) Ein entgeltlicher Vertrag über die Veröffentlichung eines Inserats kommt erst zustande, wenn der Vermieter im Dashboard eine Unterkunft anlegt, das kostenpflichtige Inserat über die dafür vorgesehene Schaltfläche verbindlich einreicht (Bestellung) und rudelurlaub das Inserat freischaltet (Annahme). Erst mit der Freischaltung des Inserats durch rudelurlaub entsteht der entgeltliche Nutzungsvertrag zwischen Vermieter und rudelurlaub gemäß diesen AGB.

(5) Vor der verbindlichen Einreichung des Inserats wird der Vermieter erneut auf die Geltung dieser AGB sowie auf die geltenden Bestimmungen zur Preisangabe (§ 6) hingewiesen und bestätigt diese durch ein gesondertes Opt-in. Die Bestätigung sowie der Zeitpunkt und die jeweils gültige Fassung der AGB werden nachweisbar gespeichert. Die verbindliche Einreichung erfolgt über eine Schaltfläche, die eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist (z. B. „zahlungspflichtig bestellen“).

(6) rudelurlaub behält sich vor, eingereichte Inserate vor Veröffentlichung zu prüfen und die Freischaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu verzögern oder zu entfernen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, geltendes Recht oder bei Anhaltspunkten für unseriöses, irreführendes oder unrechtmäßiges Verhalten. Lehnt rudelurlaub die Freischaltung ab, kommt kein entgeltlicher Vertrag über das betreffende Inserat zustande.

§ 4 Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm in seinem Inserat angegebenen Daten, insbesondere zu Lage, Ausstattung, Verfügbarkeit, Preisen, Nebenkosten, Stornobedingungen und Hundefreundlichkeit der Unterkunft.

(2) Der Vermieter ist verpflichtet, seinen Belegungskalender (manuell oder über die angebotene iCal-Schnittstelle, § 8) so zu pflegen, dass keine Zeiträume als verfügbar angezeigt werden, in denen die Unterkunft tatsächlich nicht verfügbar ist.

(3) Bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung dieser Pflicht kann rudelurlaub den Vermieter abmahnen und – bei fortgesetztem Verstoß – das betroffene Inserat bzw. den Belegungskalender vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren, ohne dass dem Vermieter hierdurch ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen entsteht.

(4) Der Vermieter verpflichtet sich, eingehende Buchungsanfragen zeitnah zu bearbeiten (Annahme oder Ablehnung) und mit dem Gast – sofern eine Buchung zustande kommt – die für den Beherbergungsvertrag erforderlichen Informationen (insbesondere Preise, Stornobedingungen, Hausordnung) eigenständig bereitzustellen.

(5) Der Vermieter ist für die Einhaltung sämtlicher für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, insbesondere im Bereich Steuerrecht (z. B. Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung), Preisangabenrecht (§ 6), Beherbergungsrecht, Melde- und Kurtaxepflichten sowie Tierhalterrecht.

(6) Eintragungen des Vermieters dürfen nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Verletzt eine Eintragung Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), ist der Vermieter verpflichtet, rudelurlaub von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung der in Abs. 1 bis 5 genannten Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. rudelurlaub wird den Vermieter über die Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit dies ohne Nachteile für rudelurlaub möglich ist, Gelegenheit geben, sich zur Sach- und Rechtslage zu äußern.

§ 5 Vergütung, Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Nutzung der Plattform durch Vermieter ist kostenpflichtig. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Verlängerung gültigen Preise gemäß der unter /become-a-host/ veröffentlichten oder dem Vermieter individuell mitgeteilten Preisliste.

(2) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus per Rechnung, die dem Vermieter elektronisch (per E-Mail) an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt wird. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Vertragslaufzeit beträgt ein (1) Jahr ab Veröffentlichung bzw. Verlängerung des Inserats.

a) Gewerbliche Vermieter: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird.

b) Privatvermieter: Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Rechtzeitig vor Ablauf übersendet rudelurlaub ein Angebot zur Fortsetzung um ein weiteres Jahr (Verlängerungsrechnung). Ein neuer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Vermieter das Angebot annimmt, insbesondere durch Zahlung der Verlängerungsrechnung; andernfalls wird das Inserat mit Ablauf der Laufzeit deaktiviert.

(4) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, soweit die vorzeitige Beendigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von rudelurlaub beruht; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der für den nicht mehr nutzbaren Zeitraum bereits gezahlten Vergütung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Abs. 4) bleibt unberührt.

(6) Befindet sich der Vermieter mit der Zahlung in Verzug, ist rudelurlaub berechtigt, das Inserat bis zum vollständigen Zahlungseingang zu deaktivieren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen sowie die hierdurch entstehenden Kosten (z. B. Mahnkosten) in Rechnung zu stellen.

§ 6 Preisangaben des Vermieters (PAngV)

(1) Der Vermieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie sonstiger preisrechtlicher Vorschriften bei der Darstellung seiner Unterkunft auf der Plattform.

(2) Insbesondere hat der Vermieter den gegenüber Verbrauchern zu zahlenden Endpreis (Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sämtlicher obligatorischer Nebenkosten, z. B. Endreinigung, Nebenkosten ohne verbrauchsabhängige Abrechnung) anzugeben. Fakultative Leistungen (z. B. optionale Endreinigung) sowie kommunale Abgaben (z. B. Kurtaxe) können gesondert ausgewiesen werden.

(3) Der Vermieter bestätigt bei der Einreichung bzw. Aktualisierung eines Inserats durch ein entsprechendes Opt-in, dass die von ihm angegebenen Preise den geltenden preisrechtlichen Vorschriften entsprechen, und gibt an, ob die angegebenen Übernachtungspreise die Umsatzsteuer bereits enthalten oder ob diese gesondert ausgewiesen wird.

(4) Die auf der Plattform angezeigten Preise (z. B. auf Übersichts- oder Kartenansichten) werden auf Basis der vom Vermieter hinterlegten Daten automatisiert berechnet und dienen der Orientierung. Maßgeblich für den tatsächlich zu zahlenden Preis ist die individuelle Vereinbarung zwischen Vermieter und Gast im Rahmen des Beherbergungsvertrags.

(5) rudelurlaub übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Preise und ist nicht verpflichtet, diese auf preisrechtliche Konformität zu prüfen, ist hierzu aber berechtigt (vgl. § 7).

§ 7 Gestaltung, Prüfung und Änderung von Inseraten

(1) rudelurlaub ist berechtigt, die Gestaltung, Aufmachung, Kategorisierung (Rubrik), Regions- und Ortszuordnung sowie die Reihung der Inserate innerhalb der Plattform nach eigenem Ermessen zu bestimmen und zu verändern. Ein Anspruch des Vermieters auf eine bestimmte Darstellung, Platzierung oder Reihung besteht nicht.

(2) rudelurlaub ist berechtigt, offensichtlich fehlerhafte Angaben ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter zu korrigieren oder zu entfernen. Hierzu zählen insbesondere veraltete Preise sowie doppelt angelegte oder einer falschen Rubrik bzw. Kategorie zugeordnete Gebühren und Preisbestandteile. Über inhaltliche Änderungen wird der Vermieter per E-Mail informiert und kann der Änderung widersprechen, soweit diese nicht der Korrektur fehlerhafter Angaben dient.

(3) rudelurlaub ist berechtigt, Eintragungen bei Verstößen gegen diese AGB, geltendes Recht, Rechte Dritter oder bei begründetem Verdacht auf unseriöses, irreführendes oder betrügerisches Verhalten abzulehnen, nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, soweit die Entfernung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von rudelurlaub beruht; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der für den nicht mehr nutzbaren Zeitraum bereits gezahlten Vergütung.

(4) rudelurlaub ist berechtigt, zu Zwecken des Supports, der Fehleranalyse und -behebung, der Prüfung von Inseraten sowie der technischen Bereitstellung und Migration der Plattform auf das Nutzerkonto und die Inseratsdaten des Vermieters zuzugreifen, einschließlich der Möglichkeit, die Plattform aus der Ansicht des Vermieters aufzurufen. Dies umfasst auch die Anpassung der Formatierung und Darstellung von Inseratstexten ohne inhaltliche Änderung (z. B. Absätze, Hervorhebungen, Strukturierung). Inhaltliche Änderungen an Inseratsdaten im Rahmen dieses Zugriffs erfolgen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3.

§ 8 Belegungskalender (iCal-Synchronisation)

(1) rudelurlaub bietet dem Vermieter optional die Möglichkeit, Belegungsdaten über das iCal-Format zu importieren und/oder zu exportieren.

(2) Der Vermieter ist für die korrekte Einrichtung und Aktualität der iCal-Verknüpfung sowie für die Richtigkeit seines Belegungskalenders selbst verantwortlich (vgl. § 4 Abs. 2).

(3) rudelurlaub übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der iCal-Schnittstelle oder die fehlerfreie Synchronisation mit Drittsystemen (z. B. anderen Buchungsplattformen). Ansprüche wegen Doppelbelegungen, die auf fehlerhaften oder verzögerten Datenübertragungen externer Systeme oder des Vermieters beruhen, sind ausgeschlossen, soweit rudelurlaub nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 9 Nutzung durch Gäste, Buchungsanfragen

(1) Gäste (Nutzer, die über die Plattform Informationen abrufen und/oder Buchungsanfragen stellen) nutzen die Plattform auf Grundlage der gesonderten „Nutzungsbedingungen für Gäste“ unter /nutzungsbedingungen-fuer-gaeste/.

(2) Die Nutzungsbedingungen für Gäste regeln insbesondere die Unverbindlichkeit der Buchungsanfrage, die Rolle von rudelurlaub als Vermittler, den indikativen Charakter der angezeigten Preise (vgl. § 6 Abs. 4) sowie die Verarbeitung der von Gästen übermittelten Daten zum Zweck der Weiterleitung an den Vermieter.

(3) Für den Vermieter gelten ergänzend die Pflichten aus § 4, insbesondere zur zeitnahen Bearbeitung von Buchungsanfragen und zur eigenständigen Bereitstellung der für den Beherbergungsvertrag erforderlichen Informationen (Preise, Stornobedingungen, Hausordnung) gegenüber dem Gast.

§ 10 Nutzungsrechte an Inhalten, Werbung

(1) Der Vermieter räumt rudelurlaub ein einfaches, räumlich und zeitlich – für die Dauer des Vertragsverhältnisses – unbeschränktes Recht ein, die von ihm hochgeladenen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Videos) zur Darstellung seines Inserats auf der Plattform sowie zur Bewerbung der Unterkunft bzw. der Plattform in sozialen Medien (z. B. Facebook, Instagram, Pinterest) und in Newslettern zu nutzen.

(2) Dies umfasst auch das Recht zur Bearbeitung der Inhalte für die jeweiligen Darstellungszwecke, beispielsweise den Zuschnitt für unterschiedliche Bildformate oder die Erstellung von Collagen und Video-Reels.

(3) Der Vermieter sichert zu, Inhaber sämtlicher erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu sein bzw. diese rechtmäßig nutzen zu dürfen, und dass durch die Nutzung gemäß Abs. 1 und 2 keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen) verletzt werden. Der Vermieter stellt rudelurlaub von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Aus der Rechteeinräumung nach Abs. 1 und 2 folgt keine Verpflichtung von rudelurlaub, die Inhalte in einem bestimmten Umfang, in einer bestimmten Häufigkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder mit einem bestimmten Erfolg (z. B. Reichweite) zu bewerben. Eine aktive Bewerbung der Unterkunft in sozialen Medien erfolgt nur, soweit der vom Vermieter gewählte Leistungsumfang (§ 2 Abs. 5) dies vorsieht. rudelurlaub übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit, Reichweite oder den Fortbestand einzelner Social-Media-Kanäle Dritter.

(5) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht gemäß Abs. 1 für künftige Veröffentlichungen; bereits veröffentlichte Beiträge in sozialen Medien können aus technischen oder redaktionellen Gründen bestehen bleiben, sofern eine Entfernung nicht ausdrücklich verlangt wird.

§ 11 Haftung

(1) rudelurlaub haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von rudelurlaub, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaigen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermieter vertrauen durfte, haftet rudelurlaub der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von rudelurlaub ausgeschlossen, insbesondere für: (a) Inhalte, Erklärungen oder das Verhalten von Vermietern, Gästen oder sonstigen Dritten; (b) das Zustandekommen, den Inhalt oder die Durchführung von Beherbergungsverträgen zwischen Vermieter und Gast; (c) die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Inseraten, Preisangaben, Verfügbarkeiten oder sonstigen Drittinhalten (z. B. Landkarten, automatische Übersetzungen); (d) Schäden aus zeitweiliger oder dauerhafter Nichtverfügbarkeit der Plattform, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von rudelurlaub liegt oder innerhalb von fünf Werktagen behoben wird.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von rudelurlaub, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

§ 12 Datenschutz

(1) rudelurlaub erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Vermietern und Gästen zur Vertragserfüllung und zur Bereitstellung der Plattformfunktionen (z. B. Registrierung, iCal-Synchronisation, Weiterleitung von Buchungsanfragen).

(2) Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter /datenschutzerklaerung/. Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB, sondern enthält die nach Art. 13, 14 DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Datenverarbeitung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(3) Ist der Vermieter gewerblicher Vermieter (Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen), ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Köln. Für Privatvermieter gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Änderungen dieser AGB, die nicht die Vergütung (§ 5) oder den wesentlichen Leistungsumfang (§ 2 Abs. 5) betreffen, werden dem Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) mit angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Vermieter der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. rudelurlaub wird den Vermieter in der Änderungsmitteilung auf diese Folge gesondert hinweisen.

(5) Änderungen der Vergütung (§ 5) oder des wesentlichen Leistungsumfangs (§ 2 Abs. 5) werden dem Vermieter mit einer Frist von [z. B. 6 Wochen] vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit (§ 5 Abs. 3) in Textform mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu.

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